Das neue Gaststättengesetz, das der Landtag beschlossen hat, tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Danach benötigen Betreiberinnen und Betreiber von Cafés, Restaurants, Bars oder Imbissen in Freiburg keine gesonderte Erlaubnis mehr, sondern müssen ihr Gewerbe rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Neuregelung soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und gilt auch für Betriebe, die Alkohol ausschenken.
Was sich für Neugründer ändert
Wer künftig ein Gastgewerbe eröffnen will, muss die Anmeldung mindestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn beim Amt für öffentliche Ordnung einreichen. Die Anzeige muss Angaben zur Betriebsart und zur geplanten Außenbewirtschaftung enthalten. Zusätzlich ist ein Nachweis der Industrie und Handelskammer über die Teilnahme an einer lebensmittelrechtlichen Schulung vorzulegen. Personen mit einem branchentypischen Berufsabschluss, etwa ausgebildete Köchinnen und Köche oder Hotelfachleute, sind von der Pflicht zur erneuten Schulung ausgenommen.
Vereinfachung auch bei Veranstaltungen
Für zeitlich begrenztes Gastgewerbe auf Veranstaltungen entfällt die bisherige Gestattung. Statt einer Erlaubnis müssen Veranstaltende das geplante Angebot lediglich zwei Wochen vor Beginn anmelden. Damit entfallen nach Angaben der Stadt auch die bisherigen Gestattungsgebühren.
Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber und Befugnisse der Behörden
Trotz der Erleichterungen bleibt die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei den Betreiberinnen und Betreibern. Sie müssen sicherstellen, dass baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Für Freisitzflächen ist weiterhin eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis bei der Gaststättenbehörde einzuholen. Reicht jemand keine oder nur eine unvollständige Anzeige ein, kann die Behörde den Betrieb vorläufig untersagen. Zum Schutz von Gästen, Nachbarinnen und Nachbarn sowie der Allgemeinheit kann die Gaststättenbehörde außerdem Anordnungen erlassen.
Bestandsbetriebe und weitere Informationen
Bestehende Gaststätten müssen sich nach Angaben der Stadt nicht erneut anmelden. Bereits erlassene Auflagen und behördliche Anordnungen behalten ihre Gültigkeit. Bürgermeister Stefan Breiter erklärte, die Änderung vereinfache die Eröffnung von Gaststätten und sei in anderen Bundesländern bereits Praxis. Die Stadt kündigte an, Betroffene informieren und unterstützen zu wollen.
Weitere Auskünfte erteilt das Amt für öffentliche Ordnung telefonisch unter 0761 201 4860 oder per E Mail an gewerbe@freiburg.de. Das Landeswirtschaftsministerium stellt ergänzende Informationen in einem Factsheet bereit.
Quelle anzeigen


