Einige der verurteilten Täter des Einbruchs ins Grüne Gewölbe Dresden stehen aktuell im Fokus, da sie die Frist zum Haftantritt verstreichen ließen und somit vorerst auf freiem Fuß sind. Diese Entscheidung wirft Fragen auf, ob und wann sie sich der Reststrafe stellen werden.
Der Einbruch in das Grüne Gewölbe Dresden am 25. November 2019 sorgte für großes Aufsehen, als die Täter 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten erbeuteten. Der entstandene Schaden wird auf über eine Million Euro geschätzt, was die Bedeutung dieses Juwelendiebstahls unterstreicht.
Zwei der verurteilten Täter haben die Frist zum Haftantritt verstreichen lassen, obwohl ihr Antrag auf Aufschub der Vollstreckung abgelehnt wurde. Dies hinterlässt nun die offene Frage, ob sie sich letztendlich der Justiz stellen werden oder weitere rechtliche Schritte folgen werden.
Die Möglichkeit, die Reststrafe im offenen Vollzug zu verbüßen, steht den Verurteilten offen. Es bleibt jedoch unklar, ob sie von dieser Option Gebrauch machen werden. Die Weigerung, den Haftantritt anzutreten, lässt zumindest auf mögliche weitere Entwicklungen in diesem Fall schließen.