Erstmals seit der Machtübernahme der Taliban vor drei Jahren hat Deutschland afghanische Staatsangehörige abgeschoben, die verurteilte Straftäter waren. Der Abschiebeflug startete trotz Bedenken und Kritik, sowohl national als auch international.
Die Abschiebung erfolgte federführend durch das Bundesinnenministerium. Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu den Taliban. Die abgeschobenen Personen waren verurteilte Straftäter ohne Bleiberecht und können als Gefährder eingestuft werden.
Es gibt Kritik an den Abschiebungen nach Afghanistan und Warnungen vor einer Anerkennung der Taliban-Regierung. Die neue Regierungskoalition plant eine Erweiterung der Ausschlussgründe für Schutzstatus in Deutschland.
Die Abschiebung von verurteilten Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan inmitten der Taliban-Herrschaft sorgt für kontroverse Diskussionen in Deutschland und international. Die politische Entscheidung, trotz Bedenken und Kritik, Schwerstkriminelle und Terroristen abzuschieben, wirft Fragen zur Sicherheitspolitik und Menschenrechten auf.