Samstag, 07.09.2024

Gerichtsurteil: Anwohner dürfen gegen Autos auf Gehwegen vorgehen

Empfohlen

Leon Weber
Leon Weber
Leon Weber ist ein investigativer Journalist, der mit seiner Beharrlichkeit und seinem Mut wichtige Missstände aufdeckt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Anwohner unter bestimmten Umst c3cnden von Stra fdenverkehrsbeh c3rden verlangen k 6nnen, gegen Autos auf Gehwegen vorzugehen. Die Nutzung des Gehwegs vor der eigenen Haust c3r muss erheblich eingeschr c3nkt sein, damit die Anwohner diesen Anspruch geltend machen k 6nnen. Kl c3cger hatten gegen die Stadt Bremen geklagt und das Urteil best c3 cigte das Einschreiten der Stra fdenverkehrsbeh c3rde, jedoch mit einem gewissen Spielraum bei der Wahl der Ma fnahmen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist wegweisend und best c3 cigt das Recht der Anwohner, gegen Autos auf Gehwegen vorzugehen. Es gibt jedoch einen gewissen Spielraum bei der Wahl der Ma fnahmen seitens der Stra fdenverkehrsbeh c3rden.

Weiterlesen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Aktuelle Nachrichten