Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Anwohner unter bestimmten Umstc3cnden von Strafdenverkehrsbehc3rden verlangen k6nnen, gegen Autos auf Gehwegen vorzugehen. Die Nutzung des Gehwegs vor der eigenen Haustc3r muss erheblich eingeschrc3nkt sein, damit die Anwohner diesen Anspruch geltend machen k6nnen. Klc3cger hatten gegen die Stadt Bremen geklagt und das Urteil bestc3cigte das Einschreiten der Strafdenverkehrsbehc3rde, jedoch mit einem gewissen Spielraum bei der Wahl der Mafnahmen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist wegweisend und bestc3cigt das Recht der Anwohner, gegen Autos auf Gehwegen vorzugehen. Es gibt jedoch einen gewissen Spielraum bei der Wahl der Mafnahmen seitens der Strafdenverkehrsbehc3rden.