Dienstag, 22.10.2024

Wie viele Minijobs darf man haben? Alles, was Sie wissen müssen!

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Niklas Becker
Niklas Becker
Niklas Becker ist Wirtschaftsjournalist beim Freiburger Bote und berichtet mit Leidenschaft über aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Themen. Sein Fokus liegt auf regionalen Entwicklungen und ihren Auswirkungen auf das tägliche Leben.

Bei Minijobs ist die Verdienstgrenze maßgeblich, die in der Regel bei 520 Euro liegt. Ab 2024 wurde diese Grenze jedoch auf 538 Euro angehoben. Minijobber dürfen also nur bis zu dieser Summe verdienen, um von der Regelung zur geringfügigen Beschäftigung profitieren zu können. Wichtig zu beachten ist, dass sich diese Verdienstgrenze auf die Gesamteinkünfte aus mehreren Minijobs bezieht, nicht nur auf einen einzelnen. Bei einer Kombination mehrerer Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern, wie privaten oder gewerblichen Arbeitgebern, sollte die Arbeitszeit so planmäßig gestaltet werden, dass die Vergütung die Grenze von 538 Euro nicht überschreitet. Wer als Minijobber diese Grenze regelmäßig überschreitet, könnte verpflichtet sein, Sozialabgaben zu leisten. In Summe dürfen Minijobber somit 6.456 Euro jährlich verdienen, wenn sie die Regelungen beachten.

Regeln für mehrere Minijobs verstehen

Die Regelungen für mehrere Minijobs sind klar definiert. Insgesamt dürfen Sie als Minijobber mehrere Minijobs annehmen, solange Ihr Einkommen die Verdienstgrenze von 538 Euro pro Monat nicht überschreitet. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob Sie Schüler, Student, Rentner oder selbstständig sind. Wichtig ist, dass alle Einkünfte aus Minijobs gemeinsam betrachtet werden, um die Grenze einzuhalten. Sollten Sie einen Hauptjob haben, müssen Sie darauf achten, dass die Nebentätigkeiten steuerlich korrekt behandelt werden. Bei Überschreitung der Verdienstgrenze sind Sie eventuell versicherungspflichtig, was zusätzliche Kosten nach sich ziehen kann. Zudem sind auch rechtliche Aspekte zu beachten, die je nach persönlicher Situation variieren können. Halten Sie sich an die Bedingungen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Minijobs neben Hauptberuf erlaubt?

Minijobs sind grundsätzlich auch neben einem Hauptjob erlaubt, solange die jeweiligen Regelungen beachtet werden. Arbeitnehmer dürfen mehrere Minijobs ausüben, jedoch gilt es, die Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat einzuhalten, um die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung zu umgehen. Arbeitgeber sind in diesem Kontext verpflichtet, die Anmeldung der Minijobs korrekt zu handhaben. Wichtig ist, dass die Einnahmen aus den Minijobs steuerfrei bleiben, solange die festgelegten Grenzen nicht überschritten werden. Bei Überschreitung droht Veto seitens des Finanzamtes, und die Einnahmen werden sozialversicherungspflichtig. Wer plant, mehrere Minijobs zu haben, sollte sich genau über die Verdienstgrenzen und die damit verbundenen steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Pflichten informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Steuerliche Aspekte von Minijobs

Steuerliche Regelungen zu Minijobs sind entscheidend, um den Verdienst und die Jobgrenze im Auge zu behalten. Bei einem Monatsentgelt von bis zu 520 Euro fällt in der Regel keine Lohnsteuer an, die Lohnsteuerpauschalierung ermöglicht es Arbeitgebern, eine pauschale Steuer abzuführen. Für die individuelle Besteuerung der Einnahmen kann die Steuerklasse eine Rolle spielen, insbesondere wenn mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden. Trotz der Freistellung von der Einkommensteuer sind Minijobber verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten. Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hilfreich sein, um die rechtlichen Rahmenbedingungen und möglichen Steuervorteile zu verstehen. Die Minijob-Zentrale bietet zudem hilfreiche Informationen zu den steuerlichen Aspekten, die bei der Ausübung mehrerer Minijobs beachtet werden sollten.

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