Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) und das Umweltschutzamt der Stadt Freiburg führen am Montag, 24. November, eine Gewässerschau am Hinterwalddobel im Stadtteil Littenweiler durch. Die Begehung beginnt am Wanderparkplatz am südlichen Ende der Sonnenbergstraße und folgt dem Gewässer in Fließrichtung etwa einen Kilometer bis zur Littenweilerstraße; ab dort verläuft der Bach unterirdisch in einem Rohr.
Zweck und Ablauf der Begehung
Bei einer Gewässerschau wird der Zustand des Gewässers selbst sowie der Uferbereiche und des unmittelbar angrenzenden Umfelds bewertet. Ziel ist es, Beeinträchtigungen für den Hochwasserschutz und die ökologische Funktion schnell zu erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung einzuleiten. Typische Mängel sind etwa Ablagerungen wie Komposthaufen oder Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in Nähe des Gewässers.
Für die Untersuchungen kann es erforderlich sein, privates Terrain zu betreten; als Träger der Unterhaltungslast ist die Stadtverwaltung dazu befugt.
Pflichten von Grundstücksbesitzern und Informationsangebote
Anlieger von Gewässern müssen bestimmte Abstände und Nutzungseinschränkungen beachten: Innerorts gilt ein Gewässerrandstreifen von fünf Metern, außerorts von zehn Metern. In diesen Bereichen sind laut Wasserhaushaltsgesetz (§ 38 WHG) und dem Wassergesetz (§ 29 WG) unter anderem das Aufstellen von Hütten, das Anlegen von Treppen, das Lagern von Komposthaufen oder Abgrabungen nicht erlaubt.
Die Stadt verweist auf ein Faltblatt mit Hinweisen für Gewässeranlieger, das Tipps zum nachhaltigen Umgang mit Gewässern und Hinweise zum Hochwasserschutz enthält. Das Informationsblatt ist beim Garten- und Tiefbauamt erhältlich oder online bei der WBW Fortbildungsgesellschaft abrufbar: https://wbw-fortbildung.de/publikationen-materialien/tipps-und-informationen-fuer-gewaesseranlieger
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