Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg bietet in diesem Winter an drei Recyclinghöfen salzfreien Streusplitt zum Verkauf an. Damit sollen Haushalte die Möglichkeit erhalten, bei Glätte Gehwege und Treppen mit geeignetem Material zu bestreuen. Streusalz bleibt wegen seiner schädlichen Wirkung auf Pflanzen und Grundwasser untersagt.
Warum Streusalz verboten ist
Nach Angaben der Stadt ist das Ausbringen von Streusalz auf Gehwegen nicht zulässig, weil Salz Pflanzen schädigen kann und das Grundwasser belastet. Bei Glätte sind Anwohnerinnen und Anwohner verpflichtet, Gehwege zu räumen oder mit Splitt beziehungsweise Sand zu bestreuen. Salzfreie Alternativen wie der angebotene Splitt reduzieren die Umweltbelastung und eignen sich nach Angaben der Abfallwirtschaft für Gehwege und Treppen.
Standorte, Abgabe und Preis
Der Splitt wird an den Recyclinghöfen in Haslach, Littenweiler und St. Gabriel lose ausgegeben. Kunden müssen eigene Eimer mitbringen. Pro Eimerfüllung mit einem Fassungsvermögen von bis zu 10 Litern beträgt der Preis 1 Euro.
Die Abgabezeiten sind wie folgt: St. Gabriel, Liebigstraße: dienstags von 9:00 bis 12:30 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr, freitags und samstags von 8:00 bis 13:00 Uhr. Haslach, Carl-Mez-Straße 50: donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr, samstags von 9:00 bis 16:00 Uhr. Littenweiler, Schnaitweg 7: mittwochs von 9:00 bis 16:00 Uhr, samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr.
Zuständigkeit für den Winterdienst
Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung weist darauf hin, dass sie nicht flächendeckend für den Winterdienst verantwortlich ist. Die ASF betreut lediglich die Gehwege in der Freiburger Innenstadt und in Teilen des Stühlingers. Für andere Bereiche sind in der Regel die Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Anwohnerinnen und Anwohner zuständig.
Die Verkaufsstellen auf den Recyclinghöfen sollen sicherstellen, dass private Haushalte Zugang zu salzfreiem Streumaterial haben und so ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen können.
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