Freitag, 14.11.2025

Regierungspräsidium legt Managementplan für Vogelschutzgebiet „Mittlerer Schwarzwald“ vor – Menschen können bis Januar Stellung nehmen

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Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg hat den Entwurf eines Managementplans für das Vogelschutzgebiet „Mittlerer Schwarzwald“ veröffentlicht. Das rund 21.650 Hektar große Gebiet gehört zum europäischen Natura‑2000‑Netzwerk; Bürgerinnen und Bürger können den Plan online einsehen und bis zum 9. Januar 2026 schriftlich Stellungnahmen einreichen.

Gründe für den Plan

Das Schutzgebiet, das 2007 ausgewiesen wurde und sich über mehr als 15 Gemeinden und 14 Städte in fünf Landkreisen erstreckt, besteht überwiegend aus Wald und bietet Lebensraum für mehrere streng geschützte Vogelarten. Bestandsrückgänge beim Auerhuhn, der Ringdrossel und dem Zitronenzeisig machen laut RP deutlich, dass Schutz und nachhaltige Bewirtschaftung des Gebiets drängende Aufgaben sind. Gleichzeitig werden Arten wie Raufußkauz und kleiner Sperlingskauz als wichtige Vertreter der Vogelwelt benannt.

Inhalte und vorgeschlagene Maßnahmen

Der Plan fasst Kartierungsergebnisse zu den geschützten Vogelarten zusammen und formuliert Ziele sowie Maßnahmenempfehlungen zur Erhaltung und Entwicklung ihrer Lebensräume. Vorgeschlagen werden unter anderem eine naturschutzorientierte, naturnahe Waldwirtschaft mit dem Belassen von Alt- und Totholz sowie die Pflege von Saumstrukturen und Übergangsbereichen, die insbesondere Spechte und Käuze begünstigen sollen.

Für offene Lebensräume in den Hochlagen hält der Plan die Fortführung extensiver Beweidung für zentral, um Bergvogelarten wie Zitronenzeisig und Ringdrossel zu unterstützen. Ziel der Maßnahmen ist es, die vorhandenen Lebensräume zu stärken und negative Entwicklungstrends zu stoppen.

Reichweite, Rechtslage und Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Managementplan nimmt keine Änderungen an der bestehenden Gebietsgrenze vor und wird nach Angaben des RP unabhängig von laufenden oder geplanten Projekten, etwa Windkraftvorhaben, erarbeitet. Die Erhaltungsziele sind rechtlich bereits festgelegt; die spielräume für Änderungen an den Maßnahmenempfehlungen werden als begrenzt beschrieben. Das RP weist jedoch darauf hin, dass Hinweise und Vorschläge zum praktischen Vollzug willkommen sind.

Die vollständigen Unterlagen, einschließlich Texten und Karten, sind ab dem 17. November unter „Aktuelles“ auf der Webseite des Regierungspräsidiums Freiburg (www.rp‑freiburg.de) verfügbar. Stellungnahmen können bis zum 9. Januar 2026 eingereicht werden.

Form und Adresse für Stellungnahmen

Schriftliche Einwendungen sind per Post oder E‑Mail möglich. Die Postanschrift lautet: Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5, Verfahrensmanagement, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg. Elektronische Eingaben sind an Abt5.Verfahrensmanagement@rpf.bwl.de (Betreff: Stellungnahme MaP Mittlerer Schwarzwald) zu richten.

Aus den Stellungnahmen sollte hervorgehen, auf welche Flächen im Vogelschutzgebiet sich die Einwendung bezieht. Hilfreich sind die Angabe der Flurstücksnummer sowie des Gemeinde‑ und Gemarkungsnamens oder eine Markierung der Fläche auf einem Kartenausschnitt.

Bei Rückfragen nennt das RP als Ansprechpartnerinnen Ina Hartmann (Ina.Hartmann@rpf.bwl.de, Tel. 0761/208‑4144) und Carolin Greiner (Carolin.Greiner@rpf.bwl.de, Tel. 0761/208‑4127).

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